Meinen Sie beim Erklärungswechsel die voraussichtlichen Gewinne im Eröffnungs - und Folgejahr? Da würde ich 0 reinschreiben, denn ob da Verlust 0 oder Verlust steht ist im Endeffekt ja egal. Die Finanz zieht die angegeben Beträge nur her für etwaige Einkommenssteuervorauszahlungen. Bei Verlust bzw. minimalem Gewinn muss man sowieso keine Beträge vorauszahlen.
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